Die im Internet bereitgestellten Informationen sollten für alle Nutzer zugänglich sein. Diese Forderung und die Gesetzeslage sorgen dafür, dass die barrierefreie Gestaltung von Web-Sites zunehmend an Bedeutung gewinnt. Zudem wird die Barrierefreiheit verstärkt als Serviceangebot und Imagefaktor verstanden.
Die Behörden des Bundes sind durch das „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen“ verpflichtet, neu erstellte Web-Sites barrierefrei zu entwickeln. Zudem verpflichtet die im Juli 2002 in Kraft getretene „Behinderten Informationstechnik Verordnung“ (BITV) alle öffentlichen Einrichtungen, ihre Web-Auftritte bis spätestens zum Jahr 2005 barrierefrei zu gestalten.

Für Unternehmen gibt es in Deutschland noch keine rechtliche Verpflichtung Ihre Internetseiten barrierefrei zu gestalten. Doch von einem barrierefreien Auftritt profitieren nicht nur Behinderte: Auch User mit älterer Technik oder Mitarbeiter von Firmen mit strengen Sicherheitsrichtlinien können dann uneingeschränkt das Angebot nutzen. Der Vorteil barrierefreier Seiten liegt darin, dass síe auch bei deaktivierten Plugins wie z.B. Java oder veralterten Browsern korrekt wiedergegeben werden.

Zudem sind barrierefreie Seiten für Suchmaschinen leichter zu identifizieren und zu interpretieren. Damit werden barrierefreie Internet-Angebote zuverlässiger gefunden.

Mit der neu gestalteten Plattform www.toechtertag.de hat Edvantage jetzt eine barrierefreie Website erstellt, die all diesen Ansprüchen gerecht wird.