
Die im Internet bereitgestellten Informationen sollten für alle Nutzer
zugänglich sein. Diese Forderung und die Gesetzeslage sorgen dafür,
dass die barrierefreie Gestaltung von Web-Sites zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Zudem wird die Barrierefreiheit verstärkt als Serviceangebot und Imagefaktor
verstanden.
Die Behörden des Bundes sind durch das Gesetz zur Gleichstellung
behinderter Menschen verpflichtet, neu erstellte Web-Sites barrierefrei
zu entwickeln. Zudem verpflichtet die im Juli 2002 in Kraft getretene Behinderten
Informationstechnik Verordnung (BITV) alle öffentlichen Einrichtungen,
ihre Web-Auftritte bis spätestens zum Jahr 2005 barrierefrei zu gestalten.
Für Unternehmen gibt es in Deutschland noch keine rechtliche Verpflichtung
Ihre Internetseiten barrierefrei zu gestalten. Doch von einem barrierefreien
Auftritt profitieren nicht nur Behinderte: Auch User mit älterer Technik
oder Mitarbeiter von Firmen mit strengen Sicherheitsrichtlinien können
dann uneingeschränkt das Angebot nutzen. Der Vorteil barrierefreier Seiten
liegt darin, dass síe auch bei deaktivierten Plugins wie z.B. Java
oder veralterten Browsern korrekt wiedergegeben werden.
Zudem sind barrierefreie Seiten für Suchmaschinen leichter zu identifizieren
und zu interpretieren. Damit werden barrierefreie Internet-Angebote zuverlässiger
gefunden.
Mit der neu gestalteten Plattform www.toechtertag.de
hat Edvantage jetzt eine barrierefreie Website erstellt, die all diesen Ansprüchen
gerecht wird.